Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Agrokom, Inhaber Thomas Deckert
1. Geltungsbereich
(1) Diese Liefer- und Zahlungsbedingungen gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern im Sinne des § 14 BGB sowie Kaufleuten im Sinne des Handelsgesetzbuches (HGB).
(2) Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Käufers werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, Agrokom hat ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt.
(3) Mündliche Zusagen oder Nebenabreden, die von diesen Bedingungen abweichen, bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung durch Agrokom.
2. Angebot und Vertragsabschluss
(1) Alle Angebote von Agrokom sind freibleibend. Abbildungen, Maße, Gewichte und sonstige Angaben in Prospekten, Katalogen oder Preislisten sind nur annähernd, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind.
(2) Der Vertrag kommt durch Auslieferung der bestellten Ware oder schriftliche Auftragsbestätigung durch Agrokom zustande.
(3) Es gelten die Preise der jeweils aktuellen Preisliste von Agrokom. Ist der Käufer Kaufmann und gehört der Vertrag zum Betrieb seines Gewerbes, gilt der am Tag der Lieferung gültige Preis sowie der zu diesem Zeitpunkt geltende Mehrwertsteuersatz.
(4) Preise verstehen sich ab Lager Lorsch, sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart. Lieferungen erfolgen grundsätzlich unfrei.
3. Kreditlimit
(1) Lieferungen erfolgen innerhalb eines von Agrokom festgesetzten Kreditlimits. Dieses wird regelmäßig überprüft und kann angepasst werden.
(2) Wird das Kreditlimit überschritten, ist Agrokom berechtigt, Bestellungen zurückzuhalten. Der Käufer wird hierüber informiert.
(3) Agrokom ist berechtigt, das Kreditlimit zu kürzen oder aufzuheben, wenn Zahlungsziele nicht eingehalten werden oder Umstände die Kreditwürdigkeit des Käufers beeinträchtigen.
4. Lieferung
(1) Lieferfristen sind unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich schriftlich als verbindlich vereinbart.
(2) Eine Lieferfrist gilt als eingehalten, wenn bis zu deren Ablauf die Ware das Lager von Agrokom verlassen hat.
(3) Wird ein unverbindlicher Liefertermin um mehr als vier Wochen überschritten, kann der Käufer Agrokom schriftlich zur Lieferung innerhalb angemessener Frist auffordern. Erfolgt auch dann keine Lieferung, ist der Käufer berechtigt, durch schriftliche Erklärung vom Vertrag zurückzutreten.
(4) Schadensersatzansprüche wegen Lieferverzuges oder Nichterfüllung bestehen nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit von Agrokom.
(5) Ereignisse höherer Gewalt (z. B. Streik, Rohstoffmangel, Betriebs- oder Transportstörungen, behördliche Maßnahmen) berechtigen Agrokom, die Lieferung angemessen zu verschieben oder vom Vertrag ganz oder teilweise zurückzutreten.
5. Versand und Gefahrübergang
(1) Der Versand erfolgt auf Gefahr des Käufers.
(2) Mit Übergabe der Ware an den Spediteur, Frachtführer oder eine sonstige Transportperson geht die Gefahr auf den Käufer über. Dies gilt auch bei Rücksendungen.
6. Gewährleistung
(1) Offensichtliche Mängel sind innerhalb von zwei Wochen nach Erhalt der Ware schriftlich anzuzeigen.
(2) Der Käufer ist verpflichtet, festgestellte Mängel vor Verarbeitung, Weiterveräußerung oder Einbau unverzüglich schriftlich zu melden.
(3) Beim Verkauf gebrauchter Waren ist die Gewährleistung ausgeschlossen. Gleiches gilt für Verschleißteile (z. B. Schneid- und Hackwerkzeuge, Riemen, Ketten, Reifen, Filter, Betriebsstoffe).
(4) Bei generalüberholten oder instand gesetzten Waren beschränkt sich die Gewährleistung ausschließlich auf die dabei ausgetauschten Teile und die ausdrücklich zugesicherten Eigenschaften.
(5) Im Gewährleistungsfall erfolgt Nacherfüllung nach Wahl von Agrokom durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung. Ersetzte Teile gehen in das Eigentum von Agrokom über.
(6) Die Nacherfüllung erfolgt grundsätzlich in der Werkstatt von Agrokom. Der Käufer trägt Kosten und Risiko für den Transport zur und von der Werkstatt. Auf Wunsch kann Agrokom den Transport gegen Kostenübernahme organisieren. Vor-Ort-Reparaturen erfolgen nur bei technischer Möglichkeit und nach schriftlicher Bestätigung durch Agrokom.
7. Eigentumsvorbehalt
(1) Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung aller Forderungen – auch künftiger – Eigentum von Agrokom.
(2) Bei laufender Rechnung dient der Eigentumsvorbehalt der Sicherung der Saldoforderung.
(3) Der Käufer darf die Vorbehaltsware im ordentlichen Geschäftsgang weiterveräußern, solange er nicht in Zahlungsverzug ist. Forderungen aus der Weiterveräußerung werden bereits jetzt an Agrokom abgetreten.
(4) Andere Verfügungen über die Vorbehaltsware (Sicherungsübereignung, Verpfändung) sind unzulässig.
(5) Bei Zahlungsverzug oder Wegfall der Kreditwürdigkeit ist Agrokom berechtigt, die Weiterveräußerung zu untersagen und die Ware auf Kosten des Käufers zurückzufordern.
(6) Übersteigt der Wert der Sicherheiten die Forderungen von Agrokom um mehr als 20 %, ist Agrokom auf Verlangen zur Freigabe nach eigener Wahl verpflichtet.
8. Zahlungsbedingungen
(1) Rechnungen sind sofort fällig und spätestens innerhalb von 30 Tagen ab Zugang ohne Abzug zu zahlen.
(2) Der Käufer gerät spätestens 30 Tage nach Fälligkeit in Verzug. In diesem Fall schuldet er Verzugszinsen in Höhe von 9 % über dem Basiszinssatz der EZB.
(3) Befindet sich der Käufer im Zahlungsverzug oder wird seine Kreditwürdigkeit beeinträchtigt, werden alle Forderungen sofort fällig. Nach Ablauf einer angemessenen Nachfrist ist Agrokom berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder Schadensersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen.
(4) Der Käufer darf gegen Forderungen von Agrokom nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen aufrechnen. Ein Zurückbehaltungsrecht kann nur hinsichtlich Ansprüchen aus demselben Vertragsverhältnis ausgeübt werden.
9. Haftung
(1) Agrokom haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.
(2) Bei leichter Fahrlässigkeit haftet Agrokom nur für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten). Die Haftung ist in diesen Fällen auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.
(3) Eine weitergehende Haftung – insbesondere für entgangenen Gewinn oder sonstige Vermögensschäden – ist ausgeschlossen.
10. Fracht und Verpackung
(1) Lieferungen erfolgen auf Grundlage der jeweils gültigen Lieferkonditionen.
(2) Verpackungskosten können gesondert in Rechnung gestellt werden.
11. Schlussbestimmungen
(1) Erfüllungsort ist der Sitz von Agrokom in Lorsch.
(2) Gerichtsstand für alle Streitigkeiten ist nach Wahl von Agrokom Lorsch oder der allgemeine Gerichtsstand des Käufers. Für Nicht-Kaufleute gilt der gesetzliche Gerichtsstand.
(3) Es gilt ausschließlich deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
(4) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
(5) Agrokom ist berechtigt, die zur Vertragsabwicklung erforderlichen Daten des Käufers im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften zu speichern und zu verarbeiten.